Finanzielle Förderung von:
Photovoltaik
Die Förderung wird über das EEG Erneuerbare Energien Gesetz geregelt:Inbetriebnahme | Dachanlage bis 10 kWp | Dachanlage bis 40 kWp | Dachanlage bis 1 MWp | Freiflächen |
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ab 01.10.2013 | 14,27 Cent/kWh | 13,54 Cent/kWh | 12,08 Cent/kWh | 0,0988 Cent/kWh |
Photothermie
Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es folgende Fördermöglichkeiten:als Basisförderung -
Bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro. Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) müssen erfüllt und nachgewiesen worden sein:
Bei Vakuumröhren und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 m² und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 m² und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Weitere Informationen zur Antragsberechtigung sowie Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Solarspeicher
Laut kfw-Bankengruppe gibt es die folgende Fördermöglichkeit: im kfw-Programm 275, Erneuerbare Energien "Speicher",- als Maßnahme wird gefödert, die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbidung mit einem Solarspeicher
- eine Nachrüstung der Photovoltaikanlage, wenn die Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen worden ist
- als Bedingung gilt, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht größer sein darf als 30 kWp
- es darf für jede Photovoltaikanlage nur ein Batteriespeichersystem angewendet werden
- das geförderte Batteriespeichersystem muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und 5 Jahre lang zweckentsprechend betrieben werden
bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Solarspeicher= maximal mögliche Förderungsbetrag liegt bei 2.000 Euro/kWp (des Solarspeichers)
bei Nachrüstung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Solarspeicher= maximal mögliche Förderungsbetrag liegt bei 2.200 Euro/kWp (des Solarspeichers) Weitere Informationen zur Antragsberechtigung sowie Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf der Internetseite kfw Bankengruppe
Wärmepumpen
Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es folgende Fördermöglichkeiten:als Basisförderung -
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 1.300 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW, 1.600 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW
- Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen: 2.800 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro(bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert. Bei Anlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) erhöht sich die Basisförderung um jeweils 500 Euro.Bonusförderung
- Der mit Hilfe des Installateurs ausgefüllte Förderantrag
- Die Fachunternehmererklärung
- die vollständige Rechnung in Kopie.
Weitere Informationen zur Antragsberechtigung sowie Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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