Finanzielle Förderung von Windkraftanlagen

Bund und Länder bieten ihrerseits Förderprogramme für die Errichtung von Windkraftanlagen festgeschrieben im EEG Erneuerbare Energien Gesetz.

Hier gelten weiterhin die Vergütungssätze aus dem EEG 2009:

Abschnitt 2 §29; Die Grundvergütung für Strom aus Windkraftanlagen beträgt 4,82 ct pro Kilowattstundefür das Jahr 2013(Stand 10/2013)

Aktuelle Infos finden Sie auf der folgenden Internetseite
EEG Erneuerbare Energien Gesetz.

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter ausführlich und individuell.
Wir feuen uns auf Ihren Kontakt.