Kleinwindanlage

Von Kleinwindanlagen spricht man bis zu einer Größe von 500 kW beziehungsweise von einer Windangriffsfläche von bis zu 200 m²
(EN 61400-2).

Sie sind genehmigungspflichtig, von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Verordnungen.

Wir stehen Ihnen gerne bei und unterstützen Sie mit Hilfe eines Ingenieurbüros herauszufinden, was für Ihre geplante Kleinwindanlage zu beachten ist und benötigt wird.