Kleinwindanlage
Von Kleinwindanlagen spricht man bis zu einer Größe von 500 kW beziehungsweise
von einer Windangriffsfläche von bis zu 200 m²
(EN 61400-2).
Sie sind genehmigungspflichtig, von Bundesland zu Bundesland gibt es
unterschiedliche Verordnungen.
Wir stehen Ihnen gerne bei und unterstützen Sie mit Hilfe eines Ingenieurbüros
herauszufinden, was für Ihre geplante Kleinwindanlage zu beachten ist und
benötigt wird.