Großwindanlage

Von Großwindanlagen spricht man ab einer Größe von 500 kW. Sie sind genehmigungspflichtig, von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Verordnungen.

Bei einer Narbenhöhe von über 50 m sind zusätzliche Anforderungen des BImschG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) zu beachten.
Eine einfache Baugenehmigung ist nicht ausreichend.

Wir stehen Ihnen gerne bei und unterstützen Sie mit Hilfe eines Ingenieurbüros herauszufinden, was für Ihre geplante Großwindanlage zu beachten ist und benötigt wird.