Großwindanlage
Von Großwindanlagen spricht man ab einer Größe von 500 kW.
Sie sind genehmigungspflichtig, von Bundesland zu Bundesland gibt es
unterschiedliche Verordnungen.
Bei einer Narbenhöhe von über 50 m sind zusätzliche Anforderungen des
BImschG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) zu beachten.
Eine einfache Baugenehmigung ist nicht ausreichend.
Wir stehen Ihnen gerne bei und unterstützen Sie mit Hilfe eines Ingenieurbüros
herauszufinden, was für Ihre geplante Großwindanlage zu beachten ist und
benötigt wird.