Häufig gestellte Fragen zu Blockheizkraftwerken
F: Zum Thema "jetzt verbrauche ich ja noch mehr Gas bzw. Öl", das uns oft als
Gegenargument zum BHKW-Vorschlag geantwortet wird:
A: BHKW-Betreiber "veredeln den niederwertigeren Energieträger Gas oder Öl
nun selber zum hochwertigsten Energieträger Strom! Sie zahlen für 1kWh Gas/Öl 4
bis 6 ct ! Die berechtigte Frage muss nun lauten:
F: Was kostet der Strom vom BHKW, wenn ich ihn bei mir selber erzeugen kann?
A: Das hängt vor allem von der BHKW-Laufzeit ab! Deswegen rechnen wir mit kleinen
Modulen und langer Laufzeit, Bsp: Aus unserem Standart BHKW errechnet sich ein BHKW-Strompreis
von 7 ct/kWh (statt bisher 14 bis 19 ct/kWh). Mit Hilfe dieser Ersparnis und den weiteren vier
staatlichen Vergünstigungen errechnet sich die Wirtschaftlichkeit!
KWK-Gesetz: Baseloadpreis der Strombörse: ca. 4-7 ct/kWh
KWK-Gesetz: 5,11 ct/kWh Einspeisevergütung (plus ggf. vermiedene Netznutzungsgebühren)
Mineralölsreuerrückerstattung: Heizöl 6,14 ct/l bzw. Erdgas 5,50 ct/m3;
Stromsteuerrückerstattung bei Eigenerzeugung und Eigenverbrauch: 2,05 ct/kWh
F: "Rechnet" sich diese Technik bei mir?
A: Bitte kontaktieren sie hierfür ein mit uns zusammenarbeitendes Ingenieurbüro, und lassen sie sich von einem unabhängigen Energieberater beraten.
F: Wie lang ist die Laufzeit der Blockheizkraftwerke?
A: BHKWs laufen bei regelmäßiger Wartung nach Herstellerangaben ca. 60.000 bis 80.000 Stunden
F: Bieten Sie auch BHKWs für Pflanzenöl an?
A: Wir bieten Blockheizkraftwerke in Brennwerttechnik mit modulierender Kennlinie an. Diese MINI-BHKWs werden mit GAS oder Heizöl versorgt
F: Werden Klein-BHKW vom Staat gefördert ?
A: Eine ganze Reihe von Förderprogrammen und gesetzlichen Regelungen machen den Einsatz von Blockheizkraftwerken
wirtschaftlich interessant:
- Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbau von Blockheizkraftwerken mit zinsgünstigen Darlehen.
- Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) regelt die Höhe der Einspeisevergütung, die der örtliche Stromnetzbetreiber für den eingespeisten Strom bezahlen muss.
- Zusätzlich erhält der BHKW-Betreiber für den verkauften Strom eine Vergütung, die sich nach dem durchschnittlichen Baseload-Strom der Strombörse EEX (www.eex.de) im jeweils vorangegangenen Quartal richtet, plus den vermiedenen Netznutzungsentgelten.
- KWK-Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von über 70% sind von der Mineralölsteuer befreit.
- Stromeigenerzeugung aus Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung ist von der Stromsteuer befreit.
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