Finanzielle Förderung von BHKWs

Bund und Länder bieten ihrerseits Förderprogramme für den Einbau von Blockheizkraftwerken an. Zum anderen regelt das vom Bund verabschiedete und am 01.04.2000 in Kraft getretene "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)" die Einspeisungsvergütung für Elektrizität, welche mit Pflanzenöl-BHKWs erzeugt wird. Die Begründung des Gesetzgebers für den Erlass des EEG findet sich in der Bundestag-Drucksache 15/2864.

Grundsätzlich existieren drei nutzbare Fördermöglichkeiten:

A.
Bundes-KfW-Darlehen im Gebäudebereich
Über zinsgünstige KfW-Darlehen fördert der Bund im Rahmen seines Beitrags zur CO2-Reduzierung Energiesparmaßnahmen bei Neubauten und im Gebäudebestand.

Aktuelle Infos finden Sie auf der KFW-Seite.

B.
Marktanreizprogramms Erneuerbare Energien
Seit 01. Januar 2004 sind die Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien des Bundes in Kraft. Danach sind Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine ebenfalls antragsberechtigt.
Es gibt drei verschiedene Förderbereiche:
1. Solaranlagen
2. Biomasseanlagen
3. Photovoltaikanlagen.

Informationen zur Antragsberechtigung sowie Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

C.
Landes-Zuschüsse im Bereich Erneuerbare Energie
Für jedes Bundesland gibt es unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten

D.
Der Zuschuss für eine Energieberatung für Wohngebäude durch BAFA beträgt für Einfamilienhäuser gegenwärtig 400 Euro.
Für Nichtwohngebäude gibt es durch die kfw einen Zuschuss in Höhe von 80% der Energieberatungskosten (max. 1.280 Euro) für eine Initialberatung und 60% für eine Detailberatung (max. 4.800 Euro)

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